Gästebuchregeln

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  • Zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden (§ 130 StGB).
  • Grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttaten ausdrückt, oder die das Grausame oder unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB).
  • Den Krieg verherrlichen.
  • Pornographisch sind (§184 StGB) oder die Prostitution fördern.
  • Offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden.
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